Veröffentlicht
am
15.02.2024

Wann hat man Anspruch auf eine Ausnahme vom Fahrtenschreiber?

Der Tachograf spielt seit Jahren eine wichtige Rolle bei der Harmonisierung des Straßenverkehrs in der EU. Mit der schrittweisen Ersetzung von analogen durch digitale Tachografen wurden auch spezifische Ausnahmen von der Tachografenpflicht eingeführt. In diesem Artikel gehen wir tiefer auf die Ausnahmen ein und was sich für Sie als Transportunternehmer oder Fahrer ändert.

Ausnahme von der Tachografenpflicht

Die Notwendigkeit eines Tachografen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und dem Zweck der Reise, der zulässigen Höchstmasse des Fahrzeugs sowie der Herkunft und dem Ziel der transportierten Güter. Unten finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Ausnahmen von der Tachografenpflicht.

Befreiungen von der Verpflichtung zur Nutzung eines Fahrtenschreibers Es ist bekannt, dass zahlreiche Betriebe zur Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers verpflichtet sind. Allerdings existieren hierzu bestimmte Ausnahmen, die nachfolgend erläutert werden.

Die Handwerkerregelung

Eine besonders prominente Ausnahme stellt die sogenannte „Handwerkerregelung“ dar. Diese Regelung legt fest, dass die Verpflichtung zur Nutzung eines Fahrtenschreibers nur für Fahrten gilt, die einen Umkreis von mehr als 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens überschreiten. Für kürzere Distanzen ist kein Fahrtenschreiber erforderlich. Die Einführung dieser Regel erfolgte am 2. März 2015 und erweiterte die zuvor geltende Ausnahmeregelung, nach der die Fahrtenschreiberpflicht bereits ab einer Entfernung von 50 Kilometern galt.

Zu den weiteren Befreiungen von der Fahrtenschreiberpflicht zählen:

  1. Handwerkerklausel: Fahrzeuge müssen einen Fahrtenschreiber erst bei Fahrten im Umkreis von mehr als 100 Kilometern vom Firmenstandort verwenden. Diese Regelung gilt seit dem 2. März 2015.
  2. Fahrzeuge zur Personenbeförderung im Linienverkehr: Ausgenommen sind Fahrzeuge, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt.
  3. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bis 7,5 t: Diese dürfen zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer beruflich benötigt, innerhalb eines Umkreises von 100 km vom Unternehmensstandort ohne Fahrtenschreiber verwendet werden, vorausgesetzt, das Lenken ist nicht die Haupttätigkeit des Fahrers.
  4. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
  5. Fahrzeuge der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der öffentlichen Ordnung: Diese sind ausgenommen, sofern sie im Rahmen ihrer zugewiesenen Aufgaben und unter ihrer Aufsicht verwendet werden.
  6. Fahrzeuge für Notfälle oder Rettungsmaßnahmen, einschließlich solcher für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe.
  7. Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke.
  8. Spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km eingesetzt werden.
  9. Fahrzeuge für Probefahrten, technische Entwicklung, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen wurden.
  10. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bis 7,5 t zur nichtgewerblichen Güterbeförderung.
  11. Historische Nutzfahrzeuge (Oldtimer) zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung.

Zusätzlich gibt es nach deutschem Recht weitere Ausnahmen:

  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizei und der Feuerwehr.
  • Fahrzeuge auf abgelegenen Inseln mit einer Fläche von weniger als 2.300 Quadratkilometern.
  • Fahrzeuge, die ausschließlich abseits des öffentlichen Straßennetzes eingesetzt werden, z. B. auf Hafengelände.

Eine vollständige Liste aller Ausnahmen ist hier zu finden:
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung – FPersV)
§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

Fazit

Die Ausnahmen von der Tachografenpflicht bieten Flexibilität für spezifische Situationen und Fahrzeuge innerhalb des Transportsektors. Es ist jedoch wichtig, dass Sie als Unternehmer oder Fahrer gut über diese Ausnahmen und die zugehörigen Registrierungserfordernisse informiert sind. Indem Sie diesen Regeln entsprechen, gewährleisten Sie einen sicheren und konformen Betrieb innerhalb des europäischen Transportsektors.

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