Veröffentlicht
am
27.05.2025

Ende der Übergangsfrist: Kontrolle der Smart Tacho 2 gestartet

Vor einiger Zeit haben wir über die straffreie Frist für das Fehlen eines Smart Tacho 2 geschrieben. Dieser Zeitraum ist nun vorbei. In den letzten Wochen fand die erste große europäische Kontrolle statt. Wo man früher mit einer Verwarnung davonkam, riskiert man jetzt saftige Geldstrafen.

Was hat sich geändert?

Der intelligente Fahrtenschreiber 2 ist seit dem 21. August 2023 für alle neuen LKW vorgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung auch für LKW, die bereits vor dem 15. Juni 2019 mit einem analogen oder älteren digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet waren. Obwohl diese zweite Gruppe die neuen Vorschriften ab diesem Datum einhalten musste, beschloss die Europäische Union, die Umsetzung um zwei Monate zu verschieben. Bis zum 1. März 2025 erhielten Fahrer mit einem veralteten Fahrtenschreiber daher noch eine Verwarnung statt einer Geldstrafe.

Europäische Kontrollwoche: Kontrollen in vollem Gange

Vom 5. bis 11. Mai führten die Kontrollbehörden in ganz Europa eine groß angelegte Aktion mit zusätzlichen Kontrollen von Lastwagen durch. Zum ersten Mal wurden dabei auch Bußgelder für das Fehlen eines intelligenten Fahrtenschreibers 2 verhängt. Diese Kontrollwoche ist eine Initiative von Roadpol, einer Allianz von Verkehrspolizeieinheiten aus mehreren europäischen Ländern. In dieser Woche lag der Schwerpunkt auf folgenden Themen:

Überladung, Lenk- und Ruhezeiten, technische Mängel und der Besitz eines korrekten Fahrtenschreibers.

Die Kontrollen wurden bewusst sichtbar durchgeführt, um Fahrer und Transportunternehmen auf ihre Verantwortung aufmerksam zu machen und um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Wie hoch sind die Geldstrafen?

Die Bußgelder variieren von Land zu Land. In Deutschland können die Bußgelder zwischen € 750 und € 30.000 betragen.

Die meisten Unternehmen haben die Zeit umgestellt

Nach Angaben des niederländischen Branchenverbands TLN haben fast alle Transportunternehmen die Umstellung auf den intelligenten Tacho 2 pünktlich vorgenommen. Dennoch gibt es weiterhin Ausnahmen. Diejenigen, die immer noch ohne den korrekten Fahrtenschreiber fahren und außerhalb der Landesgrenzen tätig sind, sind einem großen Risiko ausgesetzt.

Nur nationale Transporte? Dann gilt die Pflicht (noch) nicht

Wichtig zu wissen: Die Pflicht zum Smart Tacho 2 gilt nur für Lkw, die auch im Ausland fahren. Wenn Sie ausschließlich im Inland tätig sind, müssen Sie den Fahrtenschreiber noch nicht austauschen – aber Achtung: Das kann sich in Zukunft noch ändern.

Fazit

Die Übergangsphase ist nun wirklich vorbei und der Besitz und die korrekte Verwendung des intelligenten Fahrtenschreibers 2 werden in ganz Europa durchgesetzt. Wenn Sie international fahren und noch keinen intelligenten Fahrtenschreiber 2 haben, verstoßen Sie offiziell gegen die Vorschriften.

Weiterlesen

Erfahren Sie mehr über den intelligenten Tachografen Version 2 (G2V2/SMT2) und das Mobilitätspaket.

Sind Sie bereit für den Umstieg?

Ab 2025 wird der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im internationalen Straßenverkehr zur Pflicht. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Umrüstung Ihres(r) Fahrzeuge(s), um Probleme zu vermeiden.

Die Servicestellen von Smarttachograaf.de stehen Ihnen mit einem zuverlässigen Fahrtenschreiberservice zu günstigen Preisen zur Verfügung. Interessiert, was wir für Sie tun können? Fordern Sie dann einfach ein unverbindliches Angebot an.