FAQs

Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich meine derzeitige "alte" Fahrerkarte weiter verwenden?

    Nein. Für den intelligenten Fahrtenschreiber Typ 2 benötigen Sie auch einen neuen Fahrerkartentyp. Dies ist die sogenannte Gen3-Fahrerkarte. Wenn Sie weiterhin die “alte” Karte verwenden, riskieren Sie eine Geldbuße. Die neue Gen3-Fahrerkarte kann der TÜV über diesen Link angefordert werden: www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/fahrtenschreiberkarten/fahrerkarte

  • Welche Hersteller bieten derzeit den intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 an?

    Derzeit bieten zwei Hersteller einen intelligenten Fahrtenschreiber 2 an. VDO Typ DCTO 4.1 und Stoneridge SE5000 Smart 2.

  • Was kostet der Einbau eines intelligenten Fahrtenschreibers 2

    Die Kosten für den Einbau eines smart tacho 2 können von verschiedenen Faktoren abhängen, z. B. von den Besonderheiten des Fahrzeugs, der Komplexität des Einbaus und eventuell erforderlichen zusätzlichen Teilen und Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und einen Kostenvoranschlag.

  • Wo bekomme ich einen intelligenten Fahrtenschreiber 2 her?

    Wenden Sie sich an eine autorisierte Adresse für den Einbau des intelligenten Fahrtenschreibers 2.

  • Kann ich den intelligenten Fahrtenschreiber 2 selbst einbauen?

    Der Einbau des Smart Tachograph 2 ist ein komplizierter Vorgang. Er muss von einer autorisierten Werkstatt durchgeführt werden. Denn der Fahrtenschreiber muss genau kalibriert und getestet werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und um sicherzustellen, dass er korrekt funktioniert. Außerdem muss nach dem Einbau des Fahrtenschreibers ein Einbauschild angebracht und eine Einbaubescheinigung ausgestellt werden. Diese Bescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass der Fahrtenschreiber korrekt eingebaut und geeicht wurde. Die Bescheinigung ist aufzubewahren und den Kontrollbehörden auf Verlangen vorzulegen.

  • Was sind die Unterschiede zwischen dem intelligenten Fahrtenschreiber 2 (SMT2 oder G2V2) und dem intelligenten Fahrtenschreiber Version 1?

    Der Smart Tachograph 2 (SMT2 oder G2V2) ist eine weiterentwickelte Version des aktuellen digitalen Fahrtenschreibers und verfügt über eine Reihe von zusätzlichen Funktionen und Verbesserungen. Die wichtigsten Unterschiede sind:

    • Registrierung von Grenzübertritten;
    • Registrierung von Be- und Entladevorgängen;
    • Erweiterte Standortbestimmung mittels GNSS;
    • Erhöhte Sicherheit;
    • Fernsteuerung und drahtlose Kommunikation;
    • Integration mit anderen Systemen.
  • Was ist neu an der Smart Tachograph Version 2?

    Der Smart Tachograph Version 2 entspricht den Anpassungen der Verordnung (EU) 799/2016, wie sie in der Verordnung (EU) 2021/1228 beschrieben sind, sowie den Kabotagevorschriften für Grenzübertritte, Be- und Entladezeitpunkte, Berechnungen der Arbeitszeitregistrierung und der neuen reduzierten Ruhezeit, die bis zu zweimal hintereinander in Anspruch genommen werden kann.

  • Was ist, wenn mein Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat fährt als dem, in dem es zugelassen ist?

    Fahrzeuge, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem Zulassungsmitgliedstaat mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber betrieben werden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgestattet sein. Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 1 müssen spätestens am 18. August 2025 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgestattet sein.

  • Ist der intelligente Fahrtenschreiber 2 für den nationalen Verkehr verbindlich?

    Alle neuen Fahrzeuge, die ab dem 31. August 2023 zugelassen werden, müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Typ 2 (SMT2 oder G2V2) ausgestattet sein. Auch wenn diese Fahrzeuge für den nationalen Verkehr eingesetzt werden.

    Vor diesem Datum zugelassene Fahrzeuge müssen nur dann mit einem Smart Tachographen 2 ausgestattet sein, wenn sie im internationalen (grenzüberschreitenden) Verkehr eingesetzt werden.

  • Für welche Fahrzeuge ist der smart tacho 2 nicht vorgeschrieben?

    Alle neuen Fahrzeuge, die ab dem 31. August 2023 zugelassen werden, müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Typ 2 (SMT2 oder G2V2) ausgestattet sein. Auch wenn diese Fahrzeuge für den nationalen Verkehr eingesetzt werden.

    Vor diesem Datum zugelassene Fahrzeuge müssen nur dann mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 ausgestattet sein, wenn sie im internationalen (grenzüberschreitenden) Verkehr eingesetzt werden.

    Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht. In diesem Blogartikel listen wir sie für Sie auf:
    Wann hat man Anspruch auf eine Ausnahme vom Fahrtenschreiber?

  • Welche Folgen hat es, wenn ein Smart Tacho 2 nicht rechtzeitig installiert wird?

    Wenn Sie nach Ablauf der Frist nicht im Besitz eines intelligenten Fahrtenschreibers 2 sind, dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr führen.

  • Welche Umsetzungsfristen gibt es für den Einbau des intelligenten Fahrtenschreibers 2

    Die Frist für den Einbau eines smart tacho 2 hängt von der Gewichtsklasse des Fahrzeugs und dem Typ des Fahrtenschreibers ab, mit dem das Fahrzeug derzeit ausgestattet ist:

    • Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem Kennzeichen und einem Zulassungsdatum vor dem 31. August 2023 müssen sofort mit einem smart tacho 2 ausgestattet werden;
    • Fahrzeuge > 3.500 kg, die mit einem analogen oder alten digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, müssen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 ausgerüstet werden;
    • Fahrzeuge > 3.500 kg, die mit einem intelligenten Tachographen der 1. Generation ausgestattet sind, müssen spätestens am 19. August 2025 mit einem intelligenten Tachographen 2 ausgestattet werden;
    • Fahrzeuge > 2.500 kg: Müssen spätestens im Juli 2026 mit einem intelligenten Tachographen 2 ausgestattet sein.
  • Ist es obligatorisch, einen Omnibus mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 auszustatten?

    Kraftomnibusse, die ab dem 31. August 2023 zugelassen werden und mehr als acht Fahrgäste (ohne Fahrer) befördern, müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 (SMT2 oder G2V2) ausgestattet sein.

    Busse, die vor diesem Datum zugelassen wurden, müssen nur dann mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 ausgestattet sein, wenn sie im internationalen (grenzüberschreitenden) Verkehr eingesetzt werden.

  • Sollte mein neuer LKW mit einem Smart Tachograph 2 ausgestattet werden?

    Ab dem 31. Dezember 2023 müssen Neufahrzeuge über 3.500 kg für den grenzüberschreitenden Güterverkehr und Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgästen (ohne Fahrer) mit einem Smart Tacho 2 (SMT2 oder G2V2) ausgestattet sein. Das heißt, wenn das Kennzeichen und das Zulassungsdatum auf den 21. August 2023 oder später fallen, ist ein Smart Tacho 2 obligatorisch. Andernfalls dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf die Straße bringen.

  • Ab wann ist die Version 2 des intelligenten Fahrtenschreibers Pflicht?

    Wann der smart tacho 2 obligatorisch wird, hängt von der Gewichtsklasse des Fahrzeugs und der Art des Fahrtenschreibers ab, mit dem das Fahrzeug derzeit ausgestattet ist:

    • Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem Kennzeichen und einem Zulassungsdatum vor dem 31. August 2023 müssen sofort mit einem smart tacho 2 ausgestattet werden;
    • Fahrzeuge > 3.500 kg, die mit einem analogen oder alten digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, müssen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 ausgerüstet werden;
    • Fahrzeuge > 3.500 kg, die mit einem intelligenten Tachographen der 1. Generation ausgestattet sind, müssen spätestens am 19. August 2025 mit einem intelligenten Tachographen 2 ausgestattet werden;
    • Fahrzeuge > 2.500 kg: Müssen spätestens im Juli 2026 mit einem intelligenten Tachographen 2 ausgestattet sein.
  • Was ist ein intelligenter Fahrtenschreiber Version 2?

    Der Intelligente Fahrtenschreiber Version 2, auch bekannt als SMT2 oder G2V2, ist ein Gerät, das die Lenk- und Ruhezeiten, die Geschwindigkeit und die zurückgelegte Strecke eines Fahrzeugs aufzeichnet. Dieser Fahrtenschreiber verfügt über zusätzliche Funktionen wie die Aufzeichnung von Grenzübertritten, Be- und Entladevorgängen und der Position des Fahrzeugs.