Mobility Package

Was ist das EU-Mobilitätspaket?

Das Mobilitätspaket oder Mobility Package ist eine Sammlung von Vorschriften und Verordnungen, die erhebliche Änderungen für den Verkehrssektor mit sich bringen. Diese Vorschriften wurden geschaffen, um ein Gleichgewicht zwischen dem sozialen Schutz der Fahrer und der Freiheit der Verkehrsunternehmen, grenzüberschreitende Verkehrsdienste anzubieten, herzustellen. Um dem Sektor bei der korrekten Anwendung dieser Vorschriften zu helfen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Leitlinien ausgearbeitet, die bei Bedarf schrittweise ergänzt werden sollen.

Ein wichtiger Teil des Mobilitätspakets ist die Einführung der zweiten Generation von intelligenten Fahrtenschreibern. Diese neuen Fahrtenschreiber bieten mehrere Vorteile, darunter genauere Daten, eine bessere Erkennung von Manipulationen oder Manipulationsversuchen und Unterstützung der Behörden bei der Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften.

Alle intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation sind so konzipiert, dass sie alle Anforderungen des Mobilitätspakets erfüllen. Dadurch wird sichergestellt, dass Fahrer und Flottenmanager die gesetzlichen Vorschriften einhalten und optimale Leistungen erbringen können.

Was bedeutet das für Sie als Fahrer und für Ihren Arbeitgeber?

Sie dürfen höchstens drei gewerbliche Fahrten hintereinander ins Ausland unternehmen. Danach müssen Sie zwangsweise nach Hause zurückkehren.

Alle Tätigkeiten, die Sie ausführen, wie z. B. das Be- und Entladen, müssen auf dem neuen Fahrtenschreiber aufgezeichnet werden. Ab dem 24. August 2023 können diese Tätigkeiten europaweit mit digitalen Lesegeräten fernüberwacht werden.

Ab August 2024 werden stichprobenartige Fahrzeugkontrollen durch die Kontrollbehörden der Vergangenheit angehören. Anhand der ausgelesenen Daten (RTM) und der Gewichtungsfaktoren wird entschieden, ob ein Fahrzeug angehalten werden muss. Das bedeutet, dass Transporteure, die sich nicht an die Regeln halten, viel eher mit Geldstrafen rechnen müssen.

Darüber hinaus muss ein LKW alle acht Wochen zum Unternehmen in seinem Herkunftsland zurückkehren. In ganz Europa gelten die gleichen Höchstlenkzeiten und Mindestruhezeiten. Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber müssen alle diese neuen Vorschriften einhalten.