Veröffentlicht
am
26.08.2025

OSNMA-Smart-Tachograph (G2V2A): ab dem 24. Dezember 2025 in neuen Fahrzeugen Pflicht

Der digitale Tachograph entwickelt sich ständig weiter. Nachdem 2023 die Einführung des Smart Tachograph 2 verpflichtend wurde, folgt nun der nächste Schritt: der G2V2A-Tachograph, besser bekannt als die OSNMA-Version. Diese Ausführung nutzt das europäische Galileo-System und bietet zusätzliche Sicherheit gegen Manipulation. Ab dem 24. Dezember 2025 wird dieser neue Tachograph in allen neu zugelassenen Fahrzeugen in den EU+3-Ländern verpflichtend.

Was ist der OSNMA-Smart-Tachograph?

Der OSNMA-Smart-Tachograph ist technisch gesehen eine Weiterentwicklung des Smart Tachograph 2. Der entscheidende Unterschied liegt in der Unterstützung von Galileo OSNMA (Open Service Navigation Message Authentication).

  • OSNMA ist ein kostenloser Authentifizierungsdienst des Galileo-Satellitensystems.
  • Er stellt sicher, dass das Signal eines echten Galileo-Satelliten kryptografisch verifiziert wird.
  • So wird verhindert, dass Fahrzeuge Positionsdaten von manipulierten oder gefälschten Signalen empfangen.

Dank OSNMA ist der neue Tachograph deutlich zuverlässiger und sicherer bei der Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten.

Was ändert sich im Vergleich zum Smart Tachograph 2?

Die seit August 2023 verpflichtenden Tachographen werden auch als Übergangs-Smart Tacho 2 bezeichnet. Diese Versionen konnten noch keine OSNMA-Signale verarbeiten.

Die neue Generation (G2V2A) verfügt über:

  • Unterstützung für Galileo OSNMA → zusätzliche Sicherheit gegen Manipulation.
  • Einen GNSS-Antennenanschluss (zusätzlicher Port) → notwendig, um OSNMA-Signale korrekt zu empfangen.
  • Neue Software- und Sicherheitsfunktionen, die den neuesten europäischen Anforderungen entsprechen.

Das zusätzliche „A“ in der Bezeichnung G2V2A steht für den Antennenanschluss und wird in der Branche als Hinweis auf die vollständige OSNMA-Version verstanden.

Ab wann ist der OSNMA-Tachograph verpflichtend?

Die Europäische Kommission hat festgelegt, dass ab dem 24. Dezember 2025 alle neu zugelassenen Fahrzeuge in den EU-Ländern sowie Island, Norwegen und der Schweiz mit einem OSNMA-Smart-Tachograph (G2V2A) ausgestattet sein müssen.

Wichtige Hinweise:

  • Fahrzeuge, die vor dem 23. Dezember 2025 zugelassen werden, dürfen weiterhin mit dem Übergangs-Smart Tacho 2 (G2V2) betrieben werden. Diese müssen nicht zwingend aktualisiert werden.
  • Für Fahrzeuge, die nach dem 24. Dezember 2025 zugelassen werden, ist die OSNMA-Version verpflichtend.
  • Ein Software-Update bestehender Übergangs-Tachographen ist in einigen Fällen möglich, jedoch nicht verpflichtend.

Zusammenfassung

  • Der OSNMA-Smart-Tachograph (G2V2A) ist der Nachfolger des Übergangs-Smart Tachograph 2.
  • Wichtigste Unterschiede: Unterstützung von Galileo OSNMA und ein zusätzlicher Antennenanschluss.
  • Ab dem 24. Dezember 2025 in allen neu zugelassenen Fahrzeugen in den EU+3-Ländern Pflicht.
  • Bestehende Fahrzeuge mit einem Übergangs-Smart Tachograph 2 müssen nicht nachgerüstet werden.

Mit der Einführung des OSNMA-Tachographen macht die Branche einen wichtigen Schritt in Richtung höherer Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der digitalen Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten.

Haben Sie fragen zum G2V2A?

Wenden Sie sich gerne an einen unserer Servicepunkte. Wir helfen Ihnen weiter!


Häufig gestellte Fragen zum OSNMA-Smart-Tachograph (G2V2A)

1. Was ist der OSNMA-Smart-Tachograph?

Der OSNMA-Smart-Tachograph (G2V2A) ist die neueste Generation digitaler Tachographen. Der Unterschied zum bisherigen Smart Tachograph 2 besteht darin, dass diese Version das Galileo-OSNMA-System nutzt und damit Satellitensignale besser gegen Manipulation geschützt sind.

2. Was bedeutet OSNMA genau?

OSNMA steht für Open Service Navigation Message Authentication. Dies ist ein kostenloser Dienst des europäischen Galileo-Satellitensystems, mit dem Fahrzeuge prüfen können, ob empfangene Navigationsdaten echt und zuverlässig sind.

3. Was ist der Unterschied zum seit 2023 verpflichtenden Smart Tachograph 2?

Der Smart Tachograph 2 (Übergangsversion) kann noch keine OSNMA-Signale verarbeiten. Der G2V2A verfügt hingegen über OSNMA-Unterstützung und einen zusätzlichen Antennenanschluss (GNSS-Port), um diese Signale zu empfangen.

4. Ab wann ist der OSNMA-Tachograph verpflichtend?

Ab dem 24. Dezember 2025 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in den EU+3-Ländern mit einem OSNMA-Smart-Tachograph (G2V2A) ausgestattet sein.

5. Muss ich meinen aktuellen Tachographen austauschen?

Nein. Fahrzeuge, die vor dem 23. Dezember 2025 zugelassen wurden und einen Übergangs-Smart Tachograph 2 haben, dürfen weiterhin fahren. Ein verpflichtendes Update ist nicht erforderlich.

6. Kann mein aktueller Tachograph auf OSNMA upgedatet werden?

In manchen Fällen ist ein Software-Update möglich, sofern der Tachograph über die nötigen Anschlüsse für eine externe Antenne verfügt. Das hängt vom jeweiligen Typ und Hersteller ab. Fragen Sie dazu am besten Ihre Werkstatt.

7. Gilt die Pflicht auch außerhalb der EU?

Die Pflicht gilt für alle EU-Länder sowie Island, Norwegen und die Schweiz. Außerhalb dieser Region können abweichende Regelungen gelten.

Sind Sie bereit für den Umstieg?

Ab 1. Juli 2026 wird der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 für alle Transporter über 2,5 Tonnen im internationalen Straßenverkehr zur Pflicht. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Umrüstung Ihres(r) Fahrzeuge(s), um Probleme zu vermeiden.

Die Servicepunkte von Smarttacho2.de stehen Ihnen mit einem zuverlässigen Fahrtenschreiberservice zu günstigen Preisen zur Verfügung. Interessiert, was wir für Sie tun können? Fordern Sie dann einfach ein unverbindliches Angebot an.

tachografpflicht für transporter 2026