Ihr Ratgeber für einen stressfreien Umstieg zum Smart Tacho 2

Die verpflichtende Nachrüstung mit dem intelligenten Fahrtenschreiber 2 hat Auswirkungen auf fast alle Verkehrsunternehmen in Europa. Es wird erwartet, dass etwa 6,7 Millionen Fahrzeuge umgerüstet werden müssen.

Obligatorische Umrüstung auf den intelligenten Fahrtenschreiber Typ 2

Herausforderungen für die Transportbranche

Der intelligente Fahrtenschreiber Version 2, auch bekannt als SMT2 oder G2V2, steht bevor. Der Wechsel zu diesem neuen Tachografen bringt eine bedeutende Veränderung im Transport- und Logistiksektor mit sich.

Alle neuen LKW und Omnibusse, die ab dem 31. Dezember 2023 zugelassen werden, müssen nun mit dem intelligenten Fahrtenschreiber Typ 2 ausgestattet werden. Anschließend müssen alle Fahrzeuge mit einem alten analogen oder digitalen Fahrtenschreiber bis zum 1. Januar 2025 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber des Typs 2 ausgestattet werden. Schließlich müssen Fahrzeuge mit intelligenten Fahrtenschreibern der ersten Generation (G2V1) bis August 2025 nachgerüstet werden. Ein ganz schöner Aufwand.

Es ist verständlich, dass Sie Fragen zur Umstellung auf den intelligenten Fahrtenschreiber 2 haben. Mit dieser Website hoffen wir, diese Fragen zu beantworten.

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    Warum der Wechsel zum intelligenten Fahrtenschreiber 2?

    Welche Vorteile bietet der intelligente Fahrtenschreiber 2?

    Der intelligente Fahrtenschreiber 2 erfasst automatisch Grenzübergänge sowie Be- und Entladetätigkeiten, was bei der Überwachung der Einhaltung der Regeln für den internationalen Transport und des Kabotageverkehrs hilfreich ist. Er nutzt GNSS-Technologie für präzise Standortbestimmung, was für die Routenplanung und Fahrzeugverfolgung nützlich sein kann. Zudem verfügt er über verbesserte Sicherheitsfunktionen zur Verhinderung von Betrug und Manipulation. Er unterstützt auch Fernsteuerung und drahtlose Kommunikation, wodurch Daten aus der Ferne heruntergeladen und Inspektionen ohne Fahrzeugstopp durchgeführt werden können.

Zeitplan

Ausblick in die Zukunft

Langfristig müssen alle Straßentransporte ab 2,5 Tonnen in Europa mit einem intelligenten Tachografen 2 ausgestattet werden. Dieser Zeitplan zeigt die wichtigsten Schritte während der Umsetzung.

  • Juni 2019

    Intelligenter Tachograf der 1. Generation

    Neufahrzeuge sollten obligatorisch mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation ausgestattet werden.

  • August 2020

    Neue Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten

    • Die Fahrer sind verpflichtet, alle 3 bis 4 Wochen nach Hause zurückzukehren.
    • Es ist möglich, zwei aufeinanderfolgende kurze wöchentliche Ruhezeiten einzulegen.
    • Eine Ausnahme von der Lenkzeit ist bei der Rückkehr wegen der Wochenendruhe zulässig.
  • Februar 2022

    Kabotage-Vereinbarung

    • Die Registrierung der Grenzübertritte ist obligatorisch.
      Innerhalb von 7 Tagen dürfen maximal 3 Kabotagefahrten durchgeführt werden.
    • Die Fahrer müssen nach der Kabotage 4 Tage Ruhezeit haben.
    • Die Fahrer müssen gleich bezahlt werden.
    • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden wird überwacht.
    • Die Fahrzeuge müssen alle 8 Wochen zwangsweise zum Heimatstandort zurückkehren.
  • August 2023

    Intelligenter Fahrtenschreiber der 2. Generation für alle Neufahrzeuge vorgeschrieben

  • August 2024

    Auslesegeräte

    Durchführungsstellen wie die ILT sollten über intelligente Fahrtenschreiber-Lesegeräte verfügen.

  • Dezember 2024

    Intelligenter Fahrtenschreiber der 2. Generation für Neufahrzeuge

    • Obligatorisch für alle neuen Fahrzeuge bei der Eintragung in das Fahrzeugregister.
    • Grenzübertritte werden automatisch registriert.
    • Fahrerkarten müssen entsprechend den Anforderungen des Mobilitätspakets über einen größeren Speicher verfügen.

  • Dezember 2024

    Übermittlung von Daten

    Der Fahrer muss die Daten für die letzten 56 (Kalender-)Tage zeigen können.

  • Januar 2025

    Intelligenter Tachograf der 2. Generation obligatorisch für Fahrzeuge mit analogem Fahrtenschreiber

    Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen, die mit einem analogen oder "alten" digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, gilt diese Anforderung für den grenzüberschreitenden Verkehr.

  • August 2025

    Intelligenter Tachograf der 2. Generation obligatorisch für Fahrzeuge mit intelligentem Tachografen der ersten Generation.

    Obligatorisch im grenzüberschreitenden Verkehr für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen, die mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation ausgestattet sind.

  • Juli 2026

    Intelligenter Tachograf der 2. Generation obligatorisch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen

    Obligatorisch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.

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Erfahren Sie mehr über den intelligenten Tachografen Version 2 (G2V2/SMT2) und das Mobilitätspaket.

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Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zum Smart Tachograph 2 oder zu unseren Dienstleistungen? Keine Sorge, wir haben die häufigsten Fragen hier gesammelt. Sparen Sie Zeit und finden Sie schnell die Antworten, nach denen Sie suchen. Ist Ihre Frage hier nicht aufgeführt? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Zu dem Blog

Nein. Für den intelligenten Fahrtenschreiber Typ 2 benötigen Sie auch einen neuen Fahrerkartentyp. Dies ist die sogenannte Gen3-Fahrerkarte. Wenn Sie weiterhin die “alte” Karte verwenden, riskieren Sie eine Geldbuße. Die neue Gen3-Fahrerkarte kann der TÜV über diesen Link angefordert werden: www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/fahrtenschreiberkarten/fahrerkarte

Derzeit bieten zwei Hersteller einen intelligenten Fahrtenschreiber 2 an. VDO Typ DCTO 4.1 und Stoneridge SE5000 Smart 2.

Die Kosten für den Einbau eines smart tacho 2 können von verschiedenen Faktoren abhängen, z. B. von den Besonderheiten des Fahrzeugs, der Komplexität des Einbaus und eventuell erforderlichen zusätzlichen Teilen und Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und einen Kostenvoranschlag.

Wenden Sie sich an eine autorisierte Adresse für den Einbau des intelligenten Fahrtenschreibers 2.

Der Einbau des Smart Tachograph 2 ist ein komplizierter Vorgang. Er muss von einer autorisierten Werkstatt durchgeführt werden. Denn der Fahrtenschreiber muss genau kalibriert und getestet werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und um sicherzustellen, dass er korrekt funktioniert. Außerdem muss nach dem Einbau des Fahrtenschreibers ein Einbauschild angebracht und eine Einbaubescheinigung ausgestellt werden. Diese Bescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass der Fahrtenschreiber korrekt eingebaut und geeicht wurde. Die Bescheinigung ist aufzubewahren und den Kontrollbehörden auf Verlangen vorzulegen.

Der Smart Tachograph 2 (SMT2 oder G2V2) ist eine weiterentwickelte Version des aktuellen digitalen Fahrtenschreibers und verfügt über eine Reihe von zusätzlichen Funktionen und Verbesserungen. Die wichtigsten Unterschiede sind:

  • Registrierung von Grenzübertritten;
  • Registrierung von Be- und Entladevorgängen;
  • Erweiterte Standortbestimmung mittels GNSS;
  • Erhöhte Sicherheit;
  • Fernsteuerung und drahtlose Kommunikation;
  • Integration mit anderen Systemen.

Der Smart Tachograph Version 2 entspricht den Anpassungen der Verordnung (EU) 799/2016, wie sie in der Verordnung (EU) 2021/1228 beschrieben sind, sowie den Kabotagevorschriften für Grenzübertritte, Be- und Entladezeitpunkte, Berechnungen der Arbeitszeitregistrierung und der neuen reduzierten Ruhezeit, die bis zu zweimal hintereinander in Anspruch genommen werden kann.

Fahrzeuge, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem Zulassungsmitgliedstaat mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber betrieben werden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgestattet sein. Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 1 müssen spätestens am 18. August 2025 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgestattet sein.

Alle neuen Fahrzeuge, die ab dem 31. August 2023 zugelassen werden, müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Typ 2 (SMT2 oder G2V2) ausgestattet sein. Auch wenn diese Fahrzeuge für den nationalen Verkehr eingesetzt werden.

Vor diesem Datum zugelassene Fahrzeuge müssen nur dann mit einem Smart Tachographen 2 ausgestattet sein, wenn sie im internationalen (grenzüberschreitenden) Verkehr eingesetzt werden.

Alle neuen Fahrzeuge, die ab dem 31. August 2023 zugelassen werden, müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Typ 2 (SMT2 oder G2V2) ausgestattet sein. Auch wenn diese Fahrzeuge für den nationalen Verkehr eingesetzt werden.

Vor diesem Datum zugelassene Fahrzeuge müssen nur dann mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 ausgestattet sein, wenn sie im internationalen (grenzüberschreitenden) Verkehr eingesetzt werden.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht. In diesem Blogartikel listen wir sie für Sie auf:
Wann hat man Anspruch auf eine Ausnahme vom Fahrtenschreiber?

Wenn Sie nach Ablauf der Frist nicht im Besitz eines intelligenten Fahrtenschreibers 2 sind, dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr führen.

Die Frist für den Einbau eines smart tacho 2 hängt von der Gewichtsklasse des Fahrzeugs und dem Typ des Fahrtenschreibers ab, mit dem das Fahrzeug derzeit ausgestattet ist:

  • Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem Kennzeichen und einem Zulassungsdatum vor dem 31. August 2023 müssen sofort mit einem smart tacho 2 ausgestattet werden;
  • Fahrzeuge > 3.500 kg, die mit einem analogen oder alten digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, müssen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 ausgerüstet werden;
  • Fahrzeuge > 3.500 kg, die mit einem intelligenten Tachographen der 1. Generation ausgestattet sind, müssen spätestens am 19. August 2025 mit einem intelligenten Tachographen 2 ausgestattet werden;
  • Fahrzeuge > 2.500 kg: Müssen spätestens im Juli 2026 mit einem intelligenten Tachographen 2 ausgestattet sein.

Kraftomnibusse, die ab dem 31. August 2023 zugelassen werden und mehr als acht Fahrgäste (ohne Fahrer) befördern, müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 (SMT2 oder G2V2) ausgestattet sein.

Busse, die vor diesem Datum zugelassen wurden, müssen nur dann mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 ausgestattet sein, wenn sie im internationalen (grenzüberschreitenden) Verkehr eingesetzt werden.

Ab dem 31. Dezember 2023 müssen Neufahrzeuge über 3.500 kg für den grenzüberschreitenden Güterverkehr und Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgästen (ohne Fahrer) mit einem Smart Tacho 2 (SMT2 oder G2V2) ausgestattet sein. Das heißt, wenn das Kennzeichen und das Zulassungsdatum auf den 21. August 2023 oder später fallen, ist ein Smart Tacho 2 obligatorisch. Andernfalls dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf die Straße bringen.

Wann der smart tacho 2 obligatorisch wird, hängt von der Gewichtsklasse des Fahrzeugs und der Art des Fahrtenschreibers ab, mit dem das Fahrzeug derzeit ausgestattet ist:

  • Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem Kennzeichen und einem Zulassungsdatum vor dem 31. August 2023 müssen sofort mit einem smart tacho 2 ausgestattet werden;
  • Fahrzeuge > 3.500 kg, die mit einem analogen oder alten digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, müssen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 ausgerüstet werden;
  • Fahrzeuge > 3.500 kg, die mit einem intelligenten Tachographen der 1. Generation ausgestattet sind, müssen spätestens am 19. August 2025 mit einem intelligenten Tachographen 2 ausgestattet werden;
  • Fahrzeuge > 2.500 kg: Müssen spätestens im Juli 2026 mit einem intelligenten Tachographen 2 ausgestattet sein.

Der Intelligente Fahrtenschreiber Version 2, auch bekannt als SMT2 oder G2V2, ist ein Gerät, das die Lenk- und Ruhezeiten, die Geschwindigkeit und die zurückgelegte Strecke eines Fahrzeugs aufzeichnet. Dieser Fahrtenschreiber verfügt über zusätzliche Funktionen wie die Aufzeichnung von Grenzübertritten, Be- und Entladevorgängen und der Position des Fahrzeugs.

Fordern Sie ein kostenloses Angebot an!

Ab 2025 wird der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im internationalen Straßenverkehr zur Pflicht. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Umrüstung Ihres(r) Fahrzeuge(s), um Probleme zu vermeiden.

Die Servicestellen von Smarttachograaf.de stehen Ihnen mit einem zuverlässigen Fahrtenschreiberservice zu günstigen Preisen zur Verfügung. Interessiert, was wir für Sie tun können? Fordern Sie dann einfach ein unverbindliches Angebot an.

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