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Pflicht-Softwareupdate für Smart Tachograph 2

Prüfen Sie Ihren Tachographen rechtzeitig

Haben Sie einen Lkw oder Transporter mit einem Smart Tachograph 2 (G2V2)? Dann sollten Sie jetzt die Softwareversion Ihres Tachographen überprüfen. Für bestimmte Tachographen der zweiten Generation sind Softwareupdates erforderlich, um die aktuellen technischen Anforderungen zu erfüllen.

Ab dem 1. September 2026 gelten für bestimmte Versionen konkrete Update-Vorgaben. Bei einigen Tachographen muss das Update spätestens bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung oder bei der ersten Installation durchgeführt werden – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Was bedeutet das für Ihr Fahrzeug? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Welche Smart Tachographen müssen aktualisiert werden?

Nicht jeder Smart Tachograph 2 muss aktualisiert werden. Entscheidend sind unter anderem der Hersteller, das Modell und die aktuell installierte Softwareversion.

Betroffen sind unter anderem folgende Versionen:

Aktuelle SoftwareversionErforderliches Update
Stoneridge 1214Update auf 2424, 2425, 2525 oder 2626
Stoneridge 1619Update auf 2424, 2425, 2525 oder 2626
VDO 4126Update auf VDO 4141

Die Softwareversion Ihres Tachographen finden Sie auf dem Ausdruck der technischen Daten. Die Europäische Kommission führt die zugelassenen Versionen und technischen Status der digitalen und intelligenten Tachographen in ihrer offiziellen Übersicht.

Wann muss das Update durchgeführt werden?

Für Tachographen mit den Softwareversionen 1214 oder 1619 gilt: Das Update muss spätestens bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung oder bei der ersten Installation durchgeführt werden. Maßgeblich ist das Ereignis, das zuerst eintritt.

Haben Sie einen VDO-Tachographen mit der Softwareversion 4126? Dann sollten Sie sich ebenfalls rechtzeitig um das Update kümmern. Die Version 4126 gehört zum DTCO 4.1. Die neuere Version 4141 entspricht dem DTCO 4.1b.

Laut VDO kann ein bereits installierter DTCO 4.1 bei der nächsten wiederkehrenden Tachographenprüfung per Softwareupdate auf den Funktionsumfang des DTCO 4.1b aktualisiert werden. Ein Austausch des Tachographen ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.

Warum sind diese Softwareupdates notwendig?

Der Smart Tachograph 2 wird kontinuierlich weiterentwickelt. Neue Softwareversionen stellen sicher, dass die Geräte den aktuellen technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen entsprechen.

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterentwicklung ist OSNMA (Open Service Navigation Message Authentication). Diese Technologie nutzt das europäische Galileo-Satellitensystem und trägt dazu bei, manipulierte oder gefälschte GNSS-Signale zu erkennen.

Damit wird die Zuverlässigkeit der Positionsdaten weiter verbessert und der Schutz vor Manipulationen erhöht.

Die Weiterentwicklung des Smart Tachograph 2 ist Teil der europäischen Tachographenregelgeving. Die technischen Zulassungen und Versionen werden auf europäischer Ebene geführt. Die entsprechenden Anforderungen gelten daher grundsätzlich auch für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind.

Kann ich das Update selbst durchführen?

Nein. Ein Firmware-Update des Tachographen kann nicht vom Fahrer oder Transportunternehmen selbst durchgeführt werden.

Für die Durchführung des Updates müssen Sie sich an eine autorisierte und zertifizierte Tachographenwerkstatt wenden. Dort kann geprüft werden, welche Softwareversion aktuell installiert ist und ob ein Update erforderlich ist.

Die Europäische Kommission stellt eine Übersicht der in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Tachographenwerkstätten zur Verfügung.

Wie kann ich prüfen, ob mein Tachograph aktualisiert werden muss?

Der erste Schritt ist die Überprüfung des Ausdrucks der technischen Daten Ihres Tachographen. Dort ist die installierte Softwareversion angegeben.

Prüfen Sie außerdem, wann die nächste wiederkehrende Prüfung Ihres Tachographen ansteht. So können Sie rechtzeitig feststellen, ob das Softwareupdate mit der nächsten Prüfung kombiniert werden kann.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Version in Ihrem Fahrzeug installiert ist oder ob ein Update erforderlich ist, kann eine autorisierte Tachographenwerkstatt dies für Sie prüfen.

Unser Tipp: Warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Prüfen Sie bereits jetzt, welche Tachographen-Versionen in Ihrem Fuhrpark verbaut sind und wann die nächsten Prüfungen anstehen. So können Sie notwendige Updates rechtzeitig einplanen und unnötige Verzögerungen vermeiden.

Lassen Sie das verpflichtende Tachographen-Update bei einem anerkannten Servicepunkt durchführen

Das erforderliche Softwareupdate kann ausschließlich von einer autorisierten und zertifizierten Tachographenwerkstatt durchgeführt werden.

Unsere Servicepunkte können das Update für Sie durchführen – zum Festpreis von 195 €.

Sie sind sich nicht sicher, welche Softwareversion Ihr Tachograph hat oder ob Ihr Fahrzeug ein Update benötigt? Teilen Sie uns einfach mit:

  • um welchen Hersteller und Typ des Tachographen es sich handelt;
  • welche Softwareversion auf dem technischen Ausdruck angegeben ist;
  • wann die nächste wiederkehrende Prüfung geplant ist.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, zu klären, was für Ihr Fahrzeug erforderlich ist, und planen das Update bei einem unserer autorisierten Servicepunkte für Sie ein.

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Prüfen Sie jetzt die Softwareversion Ihres Tachographen und planen Sie das erforderliche Update rechtzeitig.

Sind Sie bereit für den Umstieg?

Ab 1. Juli 2026 wird der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 für alle Transporter über 2,5 Tonnen im internationalen Straßenverkehr zur Pflicht. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Umrüstung Ihres(r) Fahrzeuge(s), um Probleme zu vermeiden.

Die Servicepunkte von Smarttacho2.de stehen Ihnen mit einem zuverlässigen Fahrtenschreiberservice zu günstigen Preisen zur Verfügung. Interessiert, was wir für Sie tun können? Fordern Sie dann einfach ein unverbindliches Angebot an.

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