Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine wichtige Änderung der Gesetzgebung in Kraft: Lieferwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die international Güter transportieren, müssen mit einem digitalen Tachografen ausgestattet sein. Diese Maßnahme basiert auf dem Mobility Package und soll die Arbeitsbedingungen der Fahrer verbessern sowie einen fairen Wettbewerb gewährleisten.
Was bedeutet die neue Tachografenpflicht für Lieferwagen?
Bisher war der Tachograf nur für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit mehr als 3,5 Tonnen zGM verpflichtend. Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Pflicht auch für leichte Nutzfahrzeuge (2,5–3,5 Tonnen), die grenzüberschreitend im Güterverkehr eingesetzt werden. Das bedeutet: Wenn Sie ein solches Fahrzeug für den internationalen Transport nutzen, müssen Sie es mit einem digitalen Tachografen ausstatten.
Dies gilt auch für sogenannte „Polensprinter“ – Lieferwagen, die über lange Strecken und Zeiträume hinweg für den Gütertransport genutzt werden, oft mit Planenaufbau und häufig von osteuropäischen Fahrern gefahren. Auch diese Fahrzeuge unterliegen künftig der Tachografenpflicht, was für mehr Fairness im Wettbewerb sorgt.
Spezifische Vorschriften für Deutschland
In Deutschland gibt es besondere Vorschriften für Fahrtenschreiber in Kleintransportern, die die Unternehmen einhalten müssen. So besteht beispielsweise eine Fahrtenschreiberpflicht für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2800 Kilogramm und mehr. Bei Fahrzeugen bis 3500 Kilogramm reicht ein Meldeformular aus, wenn kein Fahrtenschreiber vorhanden ist, aber wenn einer vorhanden ist, muss er verwendet werden. Darüber hinaus muss der Fahrer die letzten 28 Kalendertage in Deutschland mit Daten des Fahrtenschreibers oder einer Erklärung des Arbeitgebers nachweisen können. Können die Tage nicht nachgewiesen werden, wird ein Bußgeld pro Tag verhängt.
Spezifische Vorschriften für die Niederlände
In die Niederlände gilt eine Freistellung für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, sofern sie für den Eigenbedarf, etwa den Transport von Materialien oder Ausrüstungen, genutzt werden und der Fahrer nicht mehr als 12 Stunden pro Woche fährt. Diese Ausnahme ist allerdings auf den nationalen Verkehr beschränkt und gilt nicht für internationale Transporte.
Tachografen-Bußgelder
Verstöße gegen die Lenkzeitregelungen können zu hohen Geldstrafen führen. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Auch wenn Sie einen Lieferwagen mieten, der unter die Tachografenpflicht fällt, müssen Sie die Lenkzeiten aufzeichnen. Zudem ist es verpflichtend, die gesammelten Daten herunterzuladen. Immer mehr Fahrzeuge werden mit einem intelligenten Tachografen ausgestattet.
Warum sollten Sie sich jetzt vorbereiten?
Obwohl die Frist bis zum 1. Juli 2026 noch weit entfernt scheint, sollten Sie sich frühzeitig vorbereiten. Die Nachrüstung von Fahrzeugen kann Zeit in Anspruch nehmen, und Sie müssen sicherstellen, dass die richtige Infrastruktur zur Verwaltung der Tachografendaten vorhanden ist. Auch Schulungen für Ihre Fahrer sind erforderlich.
Wichtige Schritte für die Nachrüstung
- Nachrüstungsplan erstellen – Planen Sie die Installation der Tachografen und arbeiten Sie mit anerkannten Werkstätten zusammen.
- Angebote einholen – Fordern Sie rechtzeitig Angebote für die Nachrüstung bei einer RDW-anerkannten Werkstatt an.
- Schulung und Training – Schulen Sie Ihre Fahrer im Umgang mit dem digitalen Tachografen.
- Tachografenkarten beantragen – Bestellen Sie frühzeitig die benötigten Tachografenkarten.
- Ausrüstung und Software bereitstellen – Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Technik haben, um Tachografendaten auszulesen und zu analysieren.
Fazit
Die Einführung der Tachografenpflicht für Lieferwagen ab dem 1. Juli 2026 ist eine wesentliche Änderung. Während LKW-Fahrer bereits mit Tachografen vertraut sind, ist dies für viele Lieferwagenfahrer neu. Wenn Sie sich jetzt vorbereiten, können Sie einen reibungslosen Übergang sicherstellen und alle gesetzlichen Anforderungen fristgerecht erfüllen.
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