Veröffentlicht
am
21.11.2023

Beantragen Sie rechtzeitig eine Gen3-Fahrerkarte

Als Fahrer eines Smart Tacho 2 benötigen Sie eine Fahrerkarte. Diese persönliche Karte zeichnet Ihre Fahr- und Ruhezeiten auf. Die Gen3-Fahrerkarte kann bei TÜV beantragt werden.

Einführung der neuen Tachographenkarten

Seit dem 21. Juli 2023 gibt TÜV die neueste Version der Tachographenkarten aus. Es handelt sich um die 2. Version der 2. Generation von Tachographenkarten (G2V2). Diese neuen Tachographenkarten sind aufgrund der überarbeiteten technischen Spezifikationen des Smart Tacho 2 entwickelt worden und funktionieren in allen Generationen und Versionen von Tachographen.

Kompatibilität mit bestehenden Fahrerkarten

Bestehende Tachographenkarten funktionieren auch im neuen Smart Tacho 2, der ab dem 21. August 2023 in neuen Fahrzeugen vorgeschrieben ist. Es ist also nicht notwendig, eine neue Karte zu beantragen, wenn die aktuelle Karte noch gültig ist und mit einem Smart Tacho 2 gefahren wird.

Vorteile der neuen Tachographenkarten

Die neuen Tachographenkarten verfügen unter anderem über eine größere Speicherkapazität aufgrund der Änderung von 28 auf 56 Tage, die ein Fahrer unterwegs vorweisen können muss. Darüber hinaus kann die neue Tachographenkarte auch neue Funktionen speichern, wie die automatische Grenzüberschreitung und die neue Funktion Laden/Entladen (die auch im Tachographen selbst registriert werden). Die neuen Karten (G2V2) sind an der Nummer 0039 unten rechts auf der Karte zu erkennen.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen zur Beantragung der Gen3-Fahrerkarte bei TÜV besuchen Sie bitte die TÜV-Website.

Sind Sie bereit für den Umstieg?

Ab 2025 wird der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im internationalen Straßenverkehr zur Pflicht. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Umrüstung Ihres(r) Fahrzeuge(s), um Probleme zu vermeiden.

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