Fragen und Antworten

Für welche Fahrzeuge ist der smart tacho 2 nicht vorgeschrieben?

Alle neuen Fahrzeuge, die ab dem 31. August 2023 zugelassen werden, müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Typ 2 (SMT2 oder G2V2) ausgestattet sein. Auch wenn diese Fahrzeuge für den nationalen Verkehr eingesetzt werden.

Vor diesem Datum zugelassene Fahrzeuge müssen nur dann mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 ausgestattet sein, wenn sie im internationalen (grenzüberschreitenden) Verkehr eingesetzt werden.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht. In diesem Blogartikel listen wir sie für Sie auf:
Wann hat man Anspruch auf eine Ausnahme vom Fahrtenschreiber?

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