Fragen und Antworten
Was ist, wenn mein Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat fährt als dem, in dem es zugelassen ist?
Fahrzeuge, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem Zulassungsmitgliedstaat mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber betrieben werden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgestattet sein. Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 1 müssen spätestens am 18. August 2025 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgestattet sein.
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